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   LG Bielefeld, 16.11.2021 - 2 O 29/21   

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LG Bielefeld, 16.11.2021 - 2 O 29/21 (https://dejure.org/2021,62110)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 16.11.2021 - 2 O 29/21 (https://dejure.org/2021,62110)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 16. November 2021 - 2 O 29/21 (https://dejure.org/2021,62110)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 10.04.2018 - 9 U 199/17

    Darlegung- und Beweislast hinsichtlich der Unfallursächlichkeit von Schäden in

    Auszug aus LG Bielefeld, 16.11.2021 - 2 O 29/21
    Dazu muss er darlegen und ggfs. nachweisen, welche eingrenzbaren Vorschäden an dem Fahrzeug vorhanden waren und durch welche konkreten Reparaturmaßnahmen diese zeitlich vor dem streitgegenständlichen Unfall fachgerecht beseitigt worden sind - in diesem Zusammenhang muss er im Einzelnen zu Art und Umfang der Vorschäden und den durchgeführten Reparaturmaßnahmen (also dazu, welche Reparaturmaßnahmen in der Vergangenheit zur vollständigen und ordnungsgemäßen Beseitigung der Vorbeeinträchtigungen durchgeführt worden sind und ob evtl. Reparaturmaßnahmen jeweils in Übereinstimmung mit den gutachterlichen Instandsetzungsvorgaben standen) vortragen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10.04.2018, Az. 9 U 199/17; Rn. 4 - zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 06.03.2024 - 16 U 152/22
    Die Berufung des Klägers gegen das am 21.07.2022 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 2 O 29/21 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt sinngemäß, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 21.07.2022 zu Aktenzeichen 2 O 29/21 die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn einen Betrag in Höhe von 1.000.000 EUR zuzüglich Zinsen hierauf in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.11.2020 zu zahlen.

  • OLG Hamm, 11.04.2022 - 7 U 9/22

    Vorschaden; Vorschadensbeseitigung; Substantiierung; rechtliches Gehör

    Auf die Berufung des Klägers wird das am 16.11.2021 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld, Az. 2 O 29/21, einschließlich des zugrundeliegenden Verfahrens aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Gerichtskosten, die niedergeschlagen werden - an das Landgericht Bielefeld zurückverwiesen.
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